
Für das Thema Rauchen gibt es am Arbeitsplatz strenge Vorschriften. In geschlossenen Räumen mit mehreren arbeitenden Personen ist das Rauchen von Tabakzigaretten seit dem 1. Mai 2010 gesetzlich untersagt. Doch inwiefern gilt dies für das Dampfen mit einer E-Zigarette?
Was ist Dampfen mit E-Zigaretten?
Eine gewöhnliche E-Zigarette besteht aus einer Batterie, einem Verdampfer, eine Kartusche mit Flüssigkeit und einem Mundstück. Im Gegensatz zur Tabakzigarette produziert sie statt Rauch Dampf. Dieser besteht zum Grossteil aus kleinen Wassertröpfchen. Der Schadstoffanteil, der durch den Dampf einer solchen E-Zigarette freigesetzt wird, ist wesentlich geringer als der im Rauch einer Tabakzigarette. So zeigt eine von der Fachzeitschrift “Nicotine & Tobacco Research” veröffentlichte Studie, dass durch Dampfen die Raumluft, z.B. am Arbeitsplatz, kaum belastet wird, weil dieser Dampf in Sekundenschnelle verdunstet. Ausserdem ist der Gestank wesentlich geringer und somit am Arbeitsplatz deutlich leichter ertragbar.
Was sagt das Gesetz zur E-Zigarette am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Gewährleistung eines rauchfreien Arbeitsplatzes verpflichtet. So muss er gemäss § 5 der Arbeitsstättenverordnung Massnahmen treffen, um die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch zu schützen. Hier ist jedoch nur von Tabakrauch die Rede. Somit gelten diese Vorschriften zum Nichtraucherschutz nicht für E-Zigaretten. Immerhin unterscheiden sich diese auch wesentlich von üblichen Zigaretten. Bei Dampfen verbrennt nämlich kein Tabak. Stattdessen werden hier tabakfreie Liquids verdampft, die nicht einmal zwangsläufig nikotinhaltig sind. Nach aktuellem Stand ist es somit wesentlich weniger schädlich, allerdings fehlen hierzu noch genaue Langzeitstudien. Doch somit ist Dampfen am Arbeitsplatz generell nicht verboten.
Sind E-Zigaretten am Arbeitsplatz nun erlaubt?
Gemäss Bundesamt für Gesundheit sind E-Zigaretten einmal grundsätzlich erlaubt. Allerdings werden diese in absehbarer Zeit auch unter die Bestimmungen zum Schutz von Nichtrauchern fallen. Zudem können einzelne Kantone bereits Regelungen schaffen, um die Nutzung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz zu untersagen. Ist dies nicht der Fall, kann schliesslich noch der Arbeitgeber mit eigenen Regeln für bessere Arbeitsverhältnisse sorgen. Somit gibt es keine einheitlichen Regelungen. Aus Rücksicht vor euren Kollegen solltet Ihr jedoch nicht einfach bei der Arbeit die E-Zigarette benutzen. Im Gegensatz zum Rauch von Zigaretten setzt sich der Geruch zwar nicht in der Kleidung fest und verschwindet schnell, sie könnten sich jedoch durch den Geruch der Liquids gestört fühlen. Informiert euch also auf jeden Fall, wie dieses Thema in eurem Betrieb gehandhabt wird und geniesst, wenn nötig, eure E-Zigarette einfach draussen an der frischen Luft.
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